Inobhutnahme minderjähriger Flüchtlinge
Die FSD-Stiftung ist Trägerin der zentralen Erstaufnahme- und Clearingstelle für unbegleitete, minderjährige Geflüchtete in Berlin. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Auftrag der Senatsverwaltung auf der Rechtsgrundlage des §42 SGB VIII.
Nach der Aufnahme durchlaufen die Kinder und Jugendlichen ein dreimonatiges Clearingverfahren. Hauptbestandteile dieses Verfahrens sind die ausländerbehördliche Erfassung, die Gesundheitsvorsorge, die Ermöglichung des Bildungszuganges sowie die Klärung der Personensorge im Anschluss an die Inobhutnahme. Die pädagogische Betreuung ist durch interdisziplinäre Fachkräfteteams durchgehend sichergestellt. Beschäftigungsangebote bieten Orientierung im Alltag, Kennenlernen des neuen Umfeldes und nicht zuletzt Ablenkung von Heimweh. Das Clearingverfahren endet mit dem Übergang in die bezirkliche Jugendamtszuständigkeit und dem Auszug in eine geeignete Jugendhilfeeinrichtung.
Kontakt:
Telefon: 030 – 818 608 31 10
Email: [email protected]
Anschrift:
Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC)
Prinzregentenstraße 24
10715 Berlin
Weitere Informationen finden Sie hier.
09.03.2022 - 16:03 Uhr
10715 Berlin