Amt für Flüchtlingshilfe - Esslingen Nord
Aufgaben der Heimleitung
-Leitung und Organisation der Gemeinschaftsunterkünfte-Gewährleistung des allgemeinen Betriebs und Umsetzung der Hausordnung,Planung und Organisation der Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber-Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten für Hausbewohner, Nachbarn, Behörden, Polizei
Aufgaben der Unterkunftsverwaltung
-Empfang der Neuzugänge und Information, Aufnahme des Antrags nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Weiterleitung an die zentrale Leistungsstelle im Landratsamt-Auszahlung von Barleistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes-Auszahlung sonstiger Leistungen wie Schulbedarf und Erstlingsausstattung für Neugeborene -Kostenerstattung für Fahrtkosten zu Anhörungsterminen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)-Ausstellung von Krankenscheinen und Versand an die Arztpraxen (Krankenhilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes)-Einhaltung der Nutzungs-, Haus- und Brandschutzvorschriften, regelmäßige Kontrollgänge
Die Unterkunftsverwaltung Esslingen Nord verwaltet die Gemeinschaftsunterkünfte (GU) in folgenden Bereichen des Landkreises Esslingen:
•Esslingen Stadtmitte•Esslingen -Sulzgries•Esslingen - Weil•Esslingen-Oberesslingen•Esslingen-Zell•Esslingen Altbach•Köngen•Deizisau•Denkendorf•Aichwald
Rennstrasse 8-10
73728 Esslingen
Deutschland
Montag 09:00 Uhr bis 11:00 UhrDienstag, Donnerstag13:30 Uhr bis 15:30 UhrFreitag: 9:00 Uhr bis 11:00 UhrMittwochgeschlossen