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Rechtskreiswechsel: Geflüchtete aus der Ukraine haben ab 1. Juni Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung

Beginnend mit dem 1. Juni findet bundesweit ein sogenannter Rechtskreiswechsel statt: Das bedeutet, Geflüchtete aus der Ukraine sollen ihre Sozialleistungen künftig nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt, sondern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom örtlich zuständigen Jobcenter erhalten.

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Letzte Änderung:
31.05.2022 - 09:05 Uhr
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