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Landkreis Bad Kreuznach

Asylsuchende im Landkreis Bad Kreuznach

Die Zuweisung der Asylsuchenden erfolgt nach dem sogenannten „Königssteiner Schlüssel“ (entsprechend der jährlichen Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes; Rheinland-Pfalz 4,8 %, Landkreis Bad Kreuznach 3,9 %; Stand: 2015).

Zuweisungszahlen 2013 bis 2017:2013: 238 Personen2014: 431 Personen2015: 1.293 Personen2016: 925 Personen2017: 332 Personen

Der Landkreis Bad Kreuznach hat die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in einer Delegationssatzung an die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Städte übertragen.Die Zuweisung der Asylsuchenden an die Kommunen erfolgt durch die MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung, Referat 41, unter Berücksichtigung der aktuellen Wohnungsmarktsituation und der Aufnahmequote. Angaben und Zuweisungszahlen erhält die Kreisverwaltung seitens der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion in der Regel 2 bis 3 Wochen vor dem Zuweisungstermin.

Die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Städte sind dafür verantwortlich den zugewiesenen Personen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und diesen auszustatten, Krankenbehandlungsscheine auszugeben und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Sobald ein Rechtskreiswechsel zum Jobcenter erfolgt, werden die Leistungen des Sozialamtes eingestellt und es erfolgt eine Leistungsbewilligung über das zuständige Jobcenter.

Im Landkreis Bad Kreuznach werden die Asylbegehrenden in der Regel dezentral, das heißt in privaten Unterkünften einquartiert. Dies soll weiterhin so umgesetzt werden.

Aufgrund der im Laufe des Jahres 2015 steigenden Zahl von Asylsuchenden hatte der Landkreis Bad Kreuznach Ende 2015 zwei kreiseigene Notunterkünfte (ehemalige Nahelandschule in Windesheim für bis zu 50 Personen und den ehemaligen Edeka-Markt in Altenbamberg für bis zu 100 Personen) eingerichtet. Die dort untergebrachten Personen wurden gemeinsam durch den Landkreis, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), den Arbeiter Samariter Bund (ASB), die Caritas und den Internationalen Bund (IB) betreut und versorgt. Dazu wurde zwischen den Beteiligten ein Kooperationsvertrag geschlossen.

DRK und ASB waren Betreiber der Unterkünfte, der IB Bad Kreuznach stellte die Verpflegung sicher und der Caritasverband unterstützte die Ehrenamtlichen und kümmerte sich um Integration und Betreuung. Es war immer ein Ansprechpartner vor Ort, damit auch alltägliche Probleme unmittelbar einer Lösung zugeführt werden konnten.

Von den kreiseigenen Notunterkünften aus wurden die Asylsuchenden an die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Städte in private Unterkünfte vermittelt. Bis diese Vermittlung erfolgen konnte, war das Kreissozialamt für die Ausstellung von Krankenscheinen und die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.

Aufgrund der rückläufigen Zuweisungszahlen wurde zum 31.10.2016 die Notunterkunft in Altenbamberg und zum 30.11.2017 auch die Notunterkunft in Windesheim geschlossen. Der Landkreis Bad Kreuznach betreibt derzeit keine Notunterkünfte (Stand: 19.04.2018).

Ansprechpartnerin:

Denise Demaré(Koordinierungsstelle für Asyl- und Flüchtlingswesen)

Adresse

Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Deutschland

Telefon
Ansprechperson
Koordinierungsstelle für Asyl- und Flüchtlingswesen, Frau Denise Demaré
Kategorie
Integration
Letzte Änderung:
19.04.2018 - 10:04 Uhr